Ein erster Schritt: Sorgerecht für ledige Väter

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Unverheiratete Väter können jetzt das Sorgerecht für ihr Kind auch gegen den Willen der Mutter erhalten. Aber die Option zur Sorge ums eigene Kind – eine Option, die Frauen in der Regel nicht haben – , wird sich zu einer Sorge-Pflicht weiterentwickeln müssen. Kinder brauchen Mutter und Vater: die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde u.a. mit dem zu respektierenden “Kindeswohl” begründet. Engagierte Väter sind derzeit immer noch eine Minderheit, ob innerhalb einer legalisierten Beziehung oder außerhalb. Und noch immer wird die Frage der Verhütung an die Frau delegiert, obwohl beide am Produktionsvorgang beteiligt sind.

Fürs erste könnte die höchstrichterliche Entscheidung dazu führen, dass noch weniger Kinder geboren werden. Frauen im Westen entscheiden selber, ob sie Kinder bekommen wollen oder nicht, und bekamen bisher auch Kinder, wenn ihnen zu deren Vätern keine tragfähige Beziehung möglich schien, dem Armutsrisiko alleinerziehender Mütter zum Trotz. Aber wenn sie sich obendrein mit diesen Vätern beschäftigen müssen?

Und was ist mit dem Wohl der Kinder, die aus ungleichen Beziehungen entstehen, wie sie im Rahmen des weltweit florierenden Sextouristmus zwischen zahlungskräftigen männlichen Freiern und armen weiblichen Prostituierten entstehen? Sollten die Väter nicht auch für diese Kinder sorgen müssen, genetisch halbe Deutsche mit Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit? Die Emma hat einen Beitrag von Wolfgang Bauer ausgezeichnet, in dem es um die Situation der “Hurenkinder” auf den Philippinen geht.

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